Wann übernimmt die Krankenkasse Kosten einer Brustkorrektur ?

Eine  Brustrekonstruktion bei Fehlbildungen oder nach Tumoroperationen und Unfällen  gilt medizinisch als Heilbehandlung und wird daher in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. Kommt eine Patientin zu mir mit dem Wunsch einer Brustverkleinerung beginnt versicherungstechnisch der Übergangsbereich zur Schönheitschirurgie.

Bei chronischen Rückenbeschwerden infolge der übergroßen Brüste übernimmt unter gewissen Voraussetzungen die Krankenversicherung die Kosten der Brustverkleinerung. Die Kosten einer rein kosmetischen Veränderung von Brustform und Brustgröße ohne Vorliegen funktioneller Beschwerden muß die Patientin selbst tragen.

Zur privaten Finanzierung   kosmetischer Operationen wird in meiner Praxis für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie im Bedarfsfall auch Ratenzahlung angeboten.